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Wir entwickeln die bequemsten Shorts und Pants der Welt und vertreiben sie über ein DTC (Direct-to-Consumer)-Geschäftsmodell an begeisterte Kunden in Europa. Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Teil unserer DNA. Wir wachsen derzeit um mehr als 30% pro Jahr und suchen nach motivierten Teammitgliedern, die mit uns gemeinsam die Marke auf das nächste Level bringen wollen.

Aktuelle Stellenangebote

Assistent:in der Geschäftsleitung – geringfügige Anstellung

Dein Job

  • Entlastung des Geschäftsführers in administrativen Themen (Produktmanagement, Lieferantenmanagement, Büromanagement, HR, Buchhaltung & Berichtswesen, Zahlungswesen)
  • Unterstützung bei Organisation und Abläufen im Büro
  • Mitarbeit bei laufenden Projekten und Unterstützung des Teams bei der Weiterentwicklung des Unternehmens

Das erwartet dich

  • Eine geringfügige Anstellung (ca. 8–10 Stunden pro Woche, flexible Arbeitszeiten, Möglichkeit für teilweise Remote Work)
  • Ein kleines, gut eingespieltes Team mit kollegialem und respektvollem Umgang
  • Die Möglichkeit, in einem spannenden D2C-Startup Erfahrungen zu sammeln
  • Ein cooles Büro in der Bregenzer Innenstadt

Das erwarten wir

  • Schnelle Auffassungsgabe und hohe Motivation Neues zu lernen
  • Professionelle und effiziente Arbeitsweise am PC/Mac
  • Grundkenntnisse in Excel oder Google Sheets
  • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Strukturierte und verlässliche Arbeitsweise
  • Organisationstalent und Hands-on-Mentalität
  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrung von Vorteil

Deine Bewerbung

Schick bitte deinen Lebenslauf einfach per E-Mail an unsere Hauptadresse (hello@nuffinz.com). Wir melden uns dann umgehend bei dir!

Hinweis zu Entgeltangaben:
Für Fixanstellungen (Teilzeit/Vollzeit) gilt der Kollektivvertrag für Handel. Das Mindestgrundgehalt bei Vollzeit beträgt derzeit monatlich € 2.038 brutto, mit Bereitschaft zur KV-Überzahlung abhängig von beruflicher Qualifikation & Erfahrung.

Für geringfügige Beschäftigungen gilt die jeweils aktuelle gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze.